BFH: Änderung von Steuerbescheiden nach § 32a Abs. 1 KStG
Der BFH hat zur Berücksichtigung einer verdeckten Einlage als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen eines Auflösungsverlustes nach § EStG bei einem bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid Stellung genommen (Az. IX R 16/25).
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