Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sog. Punkteübernahme bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich der Beschwerdeführer gegen eine Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes wendet (Az. 2 BvR 1426/26).
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